Wir sehen uns vor dem Vermittler – oder etwa doch nicht?
Wird im zivilrechtlichen Streitfall juristischer Ernst gemacht, landet man in der Regel nicht sofort vor Gericht. Stattdessen geht es in den meisten Fällen von Gesetzes wegen (und nicht etwa freiwillig) zunächst vor die Schlichtungsbehörde. Ziel des Schlichtungsverfahren ist es, die Parteien zu versöhnen oder zumindest eine einvernehmliche Regelung zu finden. Damit sollen ein Gerichtsverfahren und damit verbundene hohe Kosten vermieden werden.