Ergänzungsleistungen – Rückerstattungspflicht und Erbvorbezüge
Im Jahr 2021 bezogen rund 345'000 Personen in der Schweiz Ergänzungsleistung (EL). Diese zusätzliche, sozialstaatliche Unterstützung wird an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn sie in der Schweiz wohnen und ihr Einkommen aus AHV/IV und Pensionskassenrente die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Im Zuge der 2021 in Kraft getretenen Gesetzgebung hat sich die Situation für EL-Bezüger und deren Erben verschärft. Neu müssen rechtmässig bezogene EL aus dem Nachlass zurückbezahlt werden. Dies betrifft den gesamten Nettonachlass über CHF 40'000.-.