Winterzeit ist Pistenzeit, und dabei kommt es leider auch immer wieder zu Unfällen – teils mit schweren Verletzungen. Um solche Vorfälle möglichst zu vermeiden, hat der Internationale Skiverband (FIS) Verhaltensregeln erlassen. So besagt beispielsweise die FIS-Regel 3, dass der vorausfahrende Skifahrer Vortritt hat, und Regel 5 fordert einen Blick nach oben, bevor man Schwünge macht. Doch gewiefte Skifahrer könnten behaupten, dass diese Regeln ohnehin nicht durchsetzbar sind, da sie keine Rechtsnormen sind. Deshalb stellt sich die Frage: Wie verbindlich sind also diese Regeln, und welche rechtlichen Folgen hat ihre Missachtung?