Unterhaltsbeiträge der Teuerung anpassen
In Zeiten steigender Inflation ist es ratsam, das Scheidungsurteil oder den Unterhaltsvertrag genauer anzuschauen. Wird nach einem Scheidungsurteil Unterhalt geschuldet, ist dieser nicht notwendigerweise „fix“: Enthält das Urteil oder der Unterhaltsvertrag eine „Teuerungsklausel“ – somit die Möglichkeit einer Anpassung des Unterhaltsbeitrags an die allgemeine Teuerung – so kann diese Anpassung anfangs Jahr verlangt werden. Meistens. Denn auf den Wortlaut der Teuerungsklausel kommt es an. Es muss geprüft werden, ob die Teuerung ohne Vorbehalt, also immer auszugleichen ist oder nur dann, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners mit der Teuerung Schritt hält.



