Neu im Arbeitsrecht: Betreuungsurlaub für Angehörigen-Betreuung
Beinahe unbemerkt, im Windschatten des Vaterschaftsurlaubs, tritt am 1. Juli eine neue Urlaubsform, der Betreuungsurlaub in Kraft: Betreuungsurlaub für Angehörigen-Betreuung und erweiterten Urlaubsanspruch zur Betreuung schwer erkrankter Kinder.