Werberecht im Internet: Grundsätze und Grauzonen
Der Cyber-Space ist kein rechtsfreier Raum. Auch in der Internet-Werbung gelten die Schranken der Rechtsordnung. Es lohnt sich, vor dem Internet-Auftritt einige Kontrollfragen zu stellen. Verbindliche Antworten können allerdings auch Juristen nicht immer geben, weil sich im Cyberspace noch einiges in (rechtlichen) Grauzonen bewegt. Unbestritten ist das Grundsätzliche.
Produktemanager als Anwälte des Konsumenten
Eine schlecht gestaltete Packung mit juristischem Nachspiel? Der "Persönlich"-Beitrag in der Januar-Nummer hat die PM's hellhörig werden lassen: Der Produktemanager als Anwalt des Konsumenten? Das Produkthaftungsrecht will es so. Zu beachten sind auch die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Es bleibt aber ein Rest von Grauzone.
Markenpiraterie: 1:0 Sieg für GC
Der Grasshopper-Club Zürich schiebt der MarkenPiraterie einen Riegel: Wer sich als Raubritter mit Fan-Artikeln bereichern will, muss auch künftig mit gerichtlichen Schritten rechnen. Ins Recht gefasst werden können auch die Sportgeschäfte, welche Piraten-Ware verkaufen.
Kontrolle am Arbeitsplatz:
E-Mailitis statt Telefonitis - Unternehmer beginnen, sich zu beklagen. Arbeits- und Freizeitaktivitäten sind kaum mehr zu trennen. Verzweifelt treten Firmen gegen die neue Suchtkrankheit an - und greifen bisweilen zu Methoden, die rechtlich nicht koscher sind. Was erlaubt ist und was nicht, zeigt der folgende Beitrag auf.
Jägersmann R. aus G. traute seinen Augen nicht
Eine schlecht gestaltete Packung hatte ein juristisches Nachspiel. Aus einem falschen Lauf verschoss ein Jägersmann die falsche Munition, weil der Gefahrenhinweis nur englisch ("not recommended") und gestalterisch kaum lesbar auf der Stehseite der Packung vermerkt war. Der geschädigte Jäger machte Produktehaftung geltend. Man einigte sich auf einen neuen Drilling als Ersatz für die geborstene Waffe.
Inspiration ja, Schmarotzertum nein!
Nicht nur Muster, Modelle und Marken sind geschützt, auch Werbekampagnen dürfen nicht beliebig nachgeahmt werden. Werber, die sich schmarotzerisch an den Werbeauftritt eines Konkurrenten anlehnen, handeln unlauter im Sinne des UWG (Teil 2 der "Persönlich-Serie).
Rechtliche Beurteilung von Rabattierungsvarianten
Auszug aus Gutachten
Datenschutz und Internetkontrolle
Zur Überwachung unerwünschter "Surftouren" hat Odilo Guntern, Eidg. Datenschutzbeauftragter, folgendes festgehalten:
Streit um Foto-Negative: Ein Sieg für die Fotografen!
Fotonegative gehören dem freischaffenden Fotografen, wenn nichts vereinbart wurde. Dazu liegt seit vielen Jahren erstmals wieder ein Urteil vor. In einem 2. Teil wird "Persönlich" aufzeigen, wie die Rechtslage im Arbeitsverhältnis ist.