Mediation
Mediation ist überall dort geeignet, wo es nicht nur um die Sache, sondern um die Beteiligten geht.
- in der Ehe, in der Familie, mit Kindern, unter Erben
- in Organisationen und Unternehmen, am Arbeitsplatz, zwischen Vertragspartnern
- zwischen Nachbarn, Stockwerkeigentümern, Vermietern und Mietern etc.
In der Mediation können die Konfliktparteien definieren, welche Themen sie regeln möchten und welche Anliegen im Raum stehen. Die Mediatorin unterstützt die Konfliktparteien, indem sie für den Rahmen und ein strukturiertes Vorgehen sorgt.
Ziel der Mediation ist eine gemeinsame Regelung, die die Interessen der Konfliktparteien berücksichtigen.
Eine durch Mediation erzielte Regelung ist zukunfts-gerichtet und nachhaltig. In der Mediation streben die Konfliktparteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche, verbindliche Regelung an, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
In der Mediation sind Vertraulichkeit, Diskretion, Offenheit, Fairness und Freiwilligkeit wichtige Grundsätze. Ebenso, dass die Mediatorin neutral und allen Konfliktparteien gleichermassen verpflichtet ist.
Ob Sie eine Privatperson, eine Stockwerkeigen-tümergemeinschaft, eine Erbengemeinschaft, ein Unternehmen, eine Gemeinde, ein Verein, eine Stiftung oder eine sonstige Rechtspersönlichkeit sind: Wir nehmen uns gerne Ihrem Anliegen an und tragen zur Findung einer Lösung bei.
Mediation - eine Alternative zu einem Gerichtsverfahren?
| Mediation |
| Die Parteien entscheiden, wie sie den Konflikt regeln wollen. |
| Die Parteien geben den Takt vor. |
| In der Mediation geht es um für beide Parteien tragbare Lösungen. |
| Eine erzielte Regelung ist zukunftsgerichtet und nachhaltig. |
| Gerichtsverfahren |
| Ein Richter entscheidet. |
| Das Prozessrecht bestimmt Dauer des (oft jahrelangen) Verfahrens. |
| Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. |
| Ein Gerichtsurteil basiert auf Fakten der Vergangenheit. |
Honorare
Viele Mediationen dauern zwischen zwei und fünf Sitzungen, die Erfolgsquote liegt im Schnitt bei über 70%*. Der Stundenansatz beträgt ab CHF 240.- bei Privatpersonen bzw. ab CHF 255.- bei Organisationen zzgl. Spesen/MWST. Viele Rechtsschutzversicherungen gewähren Kostengutsprachen.
*Statistik Schweizerischer Dachverband Mediation, 2008
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Blogbeiträge
Schuld und Schuldvorwurf in der Scheidungsmediation
1. Einleitung
Schuld haben ist ein menschliches Phänomen, ebenso das Bedürfnis, sich von dieser Schuld zu befreien. Ungeachtet des zunehmenden Individualismus unserer Gesellschaft haben die meisten Menschen das Bedürfnis, sich in ihrem Handeln, auch bezüglich der Schuldbewältigung, an einer übergeordneten Instanz zu orientieren. Es stehen drei öffentliche Instanzen zur Verfügung: Der Staat als Gesetzgeber, die Kirchen als Wertvermittler und die Medien als Ratgeber und Idolaufbauer. Nicht immer vermögen übergeordnete Instanzen das Bedürfnis um Handlungsanleitung zu befriedigen, in diesem Fall ist der Mensch auf sich allein gestellt; oft kann er auf soziale Beziehungen zurückgreifen oder holt sich Unterstützung bei Fachleuten. In der Scheidungssituation sind dies Mediatorinnen und Mediatoren mit psychosozialer und juristischer Ausbildung. Wenn sich die Eheleute verständigt haben, wie die Schuldfrage bewältigt werden soll, ist die Mediation abgeschlossen.
Aspekte der Kommunikation
Schriftliches fördert die Kommunikation - Verhandeln, Abmahnen, Rügen.
Von Dr.iur. Bruno Glaus
Die Diskussion der Schuldfrage in der Scheidungsmediation Von lic.phil. I Marlies Glaus
Schriftliches fördert die Kommunikation – verhandeln, abmahnen, rügen.
