Das neue Datenschutzgesetz betrifft jedes Unternehmen und selbständig Erwerbende
Seit dem 1. September 2023 gilt das neue Datenschutzgesetz (DSG). Mit der Revision ausgebaut wurden die Eingriffsrechte des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und die Höhe der Geldbusse, für welche grundsätzlich eine private Person haftet. Bis zur Revision war das DSG eher ein „zahnloser“ Papiertiger. Jetzt ist ein Unternehmen angreifbar, wenn es seine datenrechtlichen Hausaufgaben nicht gemacht hat. Ein erboster Kunde oder auch ein Arbeitnehmer, der das Unternehmen nicht im Guten verlassen hat, können z.B. Anzeige erstatten.


