Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet
Ganz schön kompliziert, was in einem Grundstückkaufvertrag so alles drin steht. Der Vertragstext geizt nicht mit juristischen Ausdrücken wie «Besitzesantritt», «Grundlasten» oder «solidarische Haftung». Auch ein Verweis auf den sicherlich allseits bekannten Anhang Ziffer 3 der Verordnung über elektronische Niederspannungsinstallationen ist enthalten. Häufig wird sodann die Sachgewährleistung des Verkäufers «im gesetzlich zulässigen Rahmen» wegbedungen.




