Reduziert arbeitsfähig und teilzeitbeschäftigt?
Eine Teilzeitbeschäftigte mit einem 50-Prozent-Pensum wurde von ihrer Ärztin zu 50 Prozent krank („arbeitsunfähig“) geschrieben. Der Arbeitgeber stellte sich auf den Standpunkt, die Frau könne die Arbeitsunfähigkeit in ihre Freizeit „verlegen“ und sich in diesen 50 Prozent erholen.